ECLI:EU:C:2006:79•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 2. Februar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/84/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-143/05.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 2. Februar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/84/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-143/05.
ECLI:EU:C:2006:79Eu Chamb 05 C2 de fev. de 2006
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (ABl. L 324, S. 53) nachzukommen
Tenor
Tenor:
1) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen.
2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.
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