ECLI:EU:C:2006:574•Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 14. September 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr -Artikel 28 EG - Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vermarktung von tiefgefrorenen Backwaren.#Rechtssache C-82/05.
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 14. September 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr -Artikel 28 EG - Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vermarktung von tiefgefrorenen Backwaren.#Rechtssache C-82/05.
ECLI:EU:C:2006:574Eu Chamb 01 C14 de set. de 2006
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Artikel 28 EG – Nationale Rechtsvorschriften, die das „Bake-off“-Verfahren (Auftauen und Aufwärmen von vorgebackenem und tiefgefrorenem Brot) als Vorgang der Brotherstellung behandeln und das Recht zum Verkauf von nach diesem Verfahren hergestelltem Brot den Bäckereien vorbehalten
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG verstoßen, dass sie den Vorgang des Fertigbackens oder Aufwärmens von „Bake-off“-Produkten dem vollständigen Vorgang der Brotherstellung gleichsetzt und den Anforderungen des nationalen Bäckereirechts unterwirft.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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