ECLI:EU:T:2006:165•Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2006.#Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Öffentliche Lagerhaltung von Reis - Höhere Gewalt - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Beihilfe für Bedürftige - Programm zur Umstrukturierung im Sektor Obst und Gemüse - Pauschale Berichtigungen - Frist von 24 Monaten.#Rechtssache T-251/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2006.#Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Öffentliche Lagerhaltung von Reis - Höhere Gewalt - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Beihilfe für Bedürftige - Programm zur Umstrukturierung im Sektor Obst und Gemüse - Pauschale Berichtigungen - Frist von 24 Monaten.#Rechtssache T-251/04.
ECLI:EU:T:2006:165Eu Chamb 02 T20 de jun. de 2006
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35) insoweit, als sie bestimmte Ausgaben der Hellenischen Republik in den Bereichen Obst und Gemüse sowie öffentliche Lagerhaltung ausschließt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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