ECLI:EU:T:2006:23•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 25. Januar 2006.#Azienda agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Urteil, mit dem eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses für nichtig erklärt wird - Einzelheiten der Durchführung - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-276/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 25. Januar 2006.#Azienda agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Urteil, mit dem eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses für nichtig erklärt wird - Einzelheiten der Durchführung - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-276/03.
ECLI:EU:T:2006:23Eu Chamb 04 T25 de jan. de 2006
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 5. März 2002 in der Rechtssache T-241/00 (Le Canne/Kommision, Slg. 2002, II-1251) ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, sowie auf Ersatz des Schadens, der sich aus dieser Unterlassung ergibt
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Untätigkeit ist erledigt.
2. Der Schadensersatzantrag wird abgewiesen.
3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.