ECLI:EU:T:2007:223•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Groupement des cartes bancaires (CB) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Kartelle - Bankkarten - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 17 - Begründung - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-266/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Groupement des cartes bancaires (CB) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Kartelle - Bankkarten - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 17 - Begründung - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-266/03.
ECLI:EU:T:2007:223Eu Chamb 04 T12 de jul. de 2007
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 1524/9 der Kommission vom 7. Mai 2003 in der Sache COMP/D1/38.606, mit der dem Groupement des cartes bancaires und seinen Tochtergesellschaften aufgegeben wird, eine Nachprüfung nach Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81] und [82] des Vertrags (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), in geänderter Fassung, zu dulden, und darauf, alle Unterlagen und andere der Kommission im Laufe der Nachprüfung zur Kenntnis gelangte Beweisstücke aus der Akte zu entfernen und dem Kläger zurückzugeben
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten.
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