ECLI:EU:T:2006:35•Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 31. Januar 2006.#Albert Albrecht GmbH & Co. KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Gesundheitspolizei - Tierarzneimittel - Waren, die Benzathin-Benzylpenicillin enthalten - Entscheidung der Kommission, mit der die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird - Zuständigkeit.#Rechtssache T-251/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 31. Januar 2006.#Albert Albrecht GmbH & Co. KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Gesundheitspolizei - Tierarzneimittel - Waren, die Benzathin-Benzylpenicillin enthalten - Entscheidung der Kommission, mit der die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird - Zuständigkeit.#Rechtssache T-251/03.
ECLI:EU:T:2006:35Eu Chamb 05 T31 de jan. de 2006
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerinnen.
3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
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