ECLI:EU:T:2006:158•Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 13. Juni 2006.#Atlantean Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Antrag auf Erhöhung der Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit - Entscheidung 97/413/EG - Ablehnung durch die Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Zuständigkeit der Kommission.#Rechtssache T-192/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 13. Juni 2006.#Atlantean Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Antrag auf Erhöhung der Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit - Entscheidung 97/413/EG - Ablehnung durch die Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Zuständigkeit der Kommission.#Rechtssache T-192/03.
ECLI:EU:T:2006:158Eu Chamb 01 T13 de jun. de 2006
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m (ABl. L 90, S. 48), soweit damit der Antrag auf Erhöhung der Kapazität des Schiffes Atlantean abgelehnt wird
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m wird für nichtig erklärt, soweit sie das Schiff Atlantean der Klägerin betrifft.
2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin.
3. Irland trägt seine eigenen Kosten.
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