ECLI:EU:T:2006:20•Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 18. Januar 2006.#Regione Marche gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Integriertes Mittelmeerprogramm [IMP] für die Region Marken [Italien] - Einstellung eines finanziellen Zuschusses - Nicht zuschussfähige Ausgaben - Nichtigkeitsklage - Fehlende Rechtsgrundlage - Vertrauensschutz - Fehlende Begründung.#Rechtssache T-107/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 18. Januar 2006.#Regione Marche gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Integriertes Mittelmeerprogramm [IMP] für die Region Marken [Italien] - Einstellung eines finanziellen Zuschusses - Nicht zuschussfähige Ausgaben - Nichtigkeitsklage - Fehlende Rechtsgrundlage - Vertrauensschutz - Fehlende Begründung.#Rechtssache T-107/03.
ECLI:EU:T:2006:20Eu Chamb 01 T18 de jan. de 2006
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die sich aus einem Schreiben vom 18. Dezember 2002 an die italienische Regierung über die Einstellung eines im Rahmen des Integrierten Mittelmeerprogramms (IMP) für die Region Marken (Italien) gewährten finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft ergibt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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