Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 25. März 2004. # José Barbosa Gonçalves gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Beamte - Klage - Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird - Zulässigkeit. # Rechtssache T-238/02.

ECLI:EU:T:2004:92Eu General Court25 de mar. de 2004

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URTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer)

25. März 2004

Rechtssache T‑238/02

José Barbosa Gonçalves

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Zulässigkeit“

Vollständiger Wortlaut in portugiesischer Sprache II - 0000

Gegenstand: Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger angeblich aufgrund seiner Nichtzulassung zu den schriftlichen Prüfungen des Auswahlverfahrens KOM/A/6/01 erlitten hat.

Entscheidung: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)

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