Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 19. November 1998.#Anne-Marie Toller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-149/98 P.

ECLI:EU:C:1998:562Eu Chamb 01 C19 de nov. de 1998

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61998O0149

Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 19. November 1998. - Anne-Marie Toller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-149/98 P.

Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite I-07623


Leitsätze

Schlüsselwörter


Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit

(EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51)

Leitsätze


Ein Rechtsmittel kann gemäß Artikel 168a des Vertrages und Artikel 51 der Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen.