ECLI:EU:C:1999:8•Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 19. Januar 1999. # Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse gegen Wiener Gebietskrankenkasse. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Wien - Österreich. # Gleiches Entgelt für Männer und Frauen. # Rechtssache C-309/97.
Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 19. Januar 1999. # Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse gegen Wiener Gebietskrankenkasse. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Wien - Österreich. # Gleiches Entgelt für Männer und Frauen. # Rechtssache C-309/97.
ECLI:EU:C:1999:8Eu Cjeu19 de jan. de 1999
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Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
VI - Vorschlag
1 Ich schlage dem Gerichtshof vor, die Vorabentscheidungsfragen des Oberlandesgerichts Wien wie folgt zu beantworten:
1. Artikel 119 EG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß eine "gleiche Arbeit" oder ein "gleicher Arbeitsplatz" nicht vorliegt, wenn die gleiche Tätigkeit über einen erheblichen Zeitraum (mehrere Entgeltzahlungsperioden) von Arbeitnehmern mit unterschiedlicher Berufsberechtigung ausgeübt wird, sofern die Arbeitnehmer im Hinblick auf die jeweilige spezielle Berechtigung eingestellt worden sind und diese Berechtigung im Zusammenhang mit der von ihnen ausgeübten Tätigkeit steht.
2. Aufgrund der vorangegangenen Antwort auf die erste Frage erübrigt sich die Beantwortung der übrigen Fragen.
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