ECLI:EU:C:1996:245•Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola vom 20. Juni 1996. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie. # Rechtssache C-79/95.
Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola vom 20. Juni 1996. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie. # Rechtssache C-79/95.
ECLI:EU:C:1996:245Eu Cjeu20 de jun. de 1996
Texto completo
SCHLUßANTRÄGE DES GENERALANWALTS
ANTONIO LA PERGOLA
vom 20. Juni 1996 ( *1 )
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1. |
Die Kommission hat mit Klageschrift, die am 16. März 1995 beim Gerichtshof eingegangen ist, beantragt, festzustellen, daß das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus den Richtlinien
verstoßen hat, indem es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um diesen Richtlinien nachzukommen. |
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2. |
Das Königreich Spanien hat während des Verfahrens mitgeteilt, daß es inzwischen für die Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG gesorgt habe. Die Kommission hat diese Umsetzung zur Kenntnis genommen und demgemäß dem Gerichtshof mitgeteilt, daß sie die Klage gemäß Artikel 78 der Verfahrensordnung zurücknehme, soweit sie den Verstoß gegen die Richtlinie 89/391/EWG betreffe. |
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3. |
Hierzu genügt die Feststellung, daß das Königreich Spanien die ihm vorgeworfene Vertragsverletzung wegen NichtUmsetzung der Richtlinien 89/654/EWG, 89/655/EWG, 89/656/EWG, 90/269/EWG, 90/270/EWG und 90/394/EWG nicht bestreitet. Es hat sich in seinen Erklärungen auf den Hinweis beschränkt, daß die Rechtsakte zur Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an diese Richtlinien in Vorbereitung seien. Dies stellt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( 8 ) jedoch keine Rechtfertigung für die Vertragsverletzung dar. |
Antrag
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4. |
Ich schlage dem Gerichtshof demgemäß vor, der Klage stattzugeben, soweit sie den Verstoß gegen die Richtlinien 89/654/EWG, 89/655/EWG, 89/656/EWG, 90/269/EWG, 90/270/EWG und 90/394/EWG betrifft, und dem beklagten Staat nach Artikel 69 §§ 2 und 5 der Verfahrensordnung die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
( *1 ) Originalsprache: Italienisch.
( 1 ) ABl. L 183, S. 1.
( 2 ) ABl. L 393, S. 1.
( 3 ) ABl. L 393, S. 13.
( 4 ) ABl. L 393, S. 18.
( 5 ) ABl. L 156, S. 9.
( 6 ) ABl. L 156, S. 14.
( 7 ) ABl. L 196, S. 1.
( 8 ) Vgl. u. a. das Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015).
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