ECLI:EU:C:1993:219•Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 26. Mai 1993. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie. # Rechtssache C-316/92.
Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 26. Mai 1993. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie. # Rechtssache C-316/92.
ECLI:EU:C:1993:219Eu Cjeu26 de mai. de 1993
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Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Herr Präsident,
meine Herren Richter!
1. Die Kommission hat der Bundesrepublik Deutschland mit Klageschrift, die am 20. Juli 1992 eingereicht worden ist, vorgeworfen, sie habe nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um der Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 9. November 1987 über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzueberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für diesen Beruf (1) nachzukommen.
Die deutsche Regierung bestreitet nicht den ihr zur Last gelegten Vertragsverstoß und beschränkt sich auf den Hinweis, daß ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der fraglichen Richtlinie bereits ausgearbeitet sei und in Kürze in Kraft treten werde.
2. Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(*) Originalsprache: Italienisch.
(1) ° ABl. L 332, S. 20.
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