ECLI:EU:C:1992:500•Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 8. Dezember 1992. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. # Vertragsverletzung - Nichtumsetzung einer Richtlinie. # Rechtssache C-293/91.
Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 8. Dezember 1992. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. # Vertragsverletzung - Nichtumsetzung einer Richtlinie. # Rechtssache C-293/91.
ECLI:EU:C:1992:500Eu Cjeu8 de dez. de 1992
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Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Herr Präsident,
meine Herren Richter!
Die Kommission wirft der Französischen Republik mit Klage vom 21. November 1991 vor, nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben, um der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte(1) nachzukommen.
Die französische Regierung räumt die Vertragsverletzung ein und weist darauf hin, daß ein Gesetzentwurf, der die Umsetzung der fraglichen Richtlinie gewährleiste, gegenwärtig der Nationalversammlung vorliege.
Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, der Klage stattzugeben und der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(*) Originalsprache: Italienisch.
(1) ° ABl. L 210, S. 29.
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