ECLI:EU:C:1992:390•Schlussanträge des Generalanwalts Gulmann vom 14. Oktober 1992. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. # Vertragsverletzung - Zulassung reinrassiger Zuchtrinder zur Zucht. # Rechtssache C-236/91.
Schlussanträge des Generalanwalts Gulmann vom 14. Oktober 1992. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. # Vertragsverletzung - Zulassung reinrassiger Zuchtrinder zur Zucht. # Rechtssache C-236/91.
ECLI:EU:C:1992:390Eu Cjeu14 de out. de 1992
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Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Herr Präsident,
meine Herren Richter!
1. Die Kommission hat in der vorliegenden Rechtssache Klage erhoben auf Feststellung, daß Irland die Richtlinie 87/328/EWG des Rates vom 18. Juni 1987 über die Zulassung reinrassiger Zuchtrinder zur Zucht(1) nicht umgesetzt hat. Nach Artikel 6 der Richtlinie musste sie bis spätestens 1. Januar 1989 umgesetzt werden.
2. Die irische Regierung hat in ihrer Klagebeantwortung eingeräumt, daß sie die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften noch nicht erlassen habe. Sie hat jedoch erklärt, daß die Richtlinie in der Praxis beachtet werde.
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes "kann eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden"(2).
3. Ich schlage dem Gerichtshof deshalb vor, dem Antrag der Kommission stattzugeben und Irland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(*) Originalsprache: Dänisch.
(1) ° ABl. L 167, S. 54.
(2) ° Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 13).
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