ECLI:EU:C:1990:111•Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 13. März 1990. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kürzung des Gehalts der zu den Europäischen Schulen abgeordneten Lehrkräfte. # Rechtssache C-6/89.
Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 13. März 1990. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kürzung des Gehalts der zu den Europäischen Schulen abgeordneten Lehrkräfte. # Rechtssache C-6/89.
ECLI:EU:C:1990:111Eu Cjeu13 de mar. de 1990
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Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 13 . März 1990 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen,
dem Antrag der Kommission stattzugeben und dementsprechend festzustellen, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen hat, indem es Artikel 2 der Königlichen Verordnung Nr . 471 vom 24 . Oktober 1986 erlassen hat, wonach das Wartegeld oder der Wartegeldzuschuß für das zu den Europäischen Schulen abgeordnete Lehrpersonal unter Umständen, die dem Haushalt der Gemeinschaft eine zusätzliche Belastung auferlegen, um 50 % gekürzt wird, und dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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