ECLI:EU:C:1989:189•Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Freier Warenverkehr - Verbot der Einfuhr von Fleischzubereitungen, die mehr als eine bestimmte Menge Speisegelatine enthalten.#Rechtssache 52/88.
Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Freier Warenverkehr - Verbot der Einfuhr von Fleischzubereitungen, die mehr als eine bestimmte Menge Speisegelatine enthalten.#Rechtssache 52/88.
ECLI:EU:C:1989:189Eu Full Court C11 de mai. de 1989
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Tenor
1 ) Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 3O EWG-Vertrag verstossen, indem es das Inverkehrbringen von zubereitetem Fleisch und Fleischzubereitungen, die mehr als eine bestimmte Menge Speisegelatine enthalten und aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, wo diese Erzeugnisse rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, in seinem Hoheitsgebiet nicht zulässt .
2 ) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .
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