ECLI:EU:C:1989:144•Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. April 1989. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Freier Warenverkehr - Verbot der Einfuhr von Fleischzubereitungen, die mehr als eine bestimmte Menge Speisegelatine enthalten. # Rechtssache 52/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. April 1989. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Freier Warenverkehr - Verbot der Einfuhr von Fleischzubereitungen, die mehr als eine bestimmte Menge Speisegelatine enthalten. # Rechtssache 52/88.
ECLI:EU:C:1989:144Eu Cjeu11 de abr. de 1989
Texto completo
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
++++
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 11 . April 1989 vorgetragen (*). Er hat beantragt, festzustellen, daß das Königreich Belgien seine Verpflichtungen aus Artikel 3O EWG-Vertrag verletzt hat und ihm die Kosten aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.