ECLI:EU:C:1989:102•Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 28. Februar 1989.#Blaupunkt-Werke GmbH gegen Oberfinanzdirektion Berlin.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland.#Gemeinsamer Zolltarif - Gerätekombination Video-Kamera-Recorder.#Rechtssache 245/87.
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 28. Februar 1989.#Blaupunkt-Werke GmbH gegen Oberfinanzdirektion Berlin.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland.#Gemeinsamer Zolltarif - Gerätekombination Video-Kamera-Recorder.#Rechtssache 245/87.
ECLI:EU:C:1989:102Eu Chamb 01 C28 de fev. de 1989
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Tenor
Die Tarifstelle 92.11 B des Gemeinsamen Zolltarifs ist dahin auszulegen, daß sie Gerätekombinationen erfasst, die in einem gemeinsamen Gehäuse eine Fernsehkamera und ein Videoaufzeichnungsgerät enthalten, jedoch Fernsehsendungen nur mittels eines getrennt zu erwerbenden Sonderzubehörs aufzeichnen können, sofern dieses Sonderzubehör nur eine untergeordnete Funktion bei der Aufzeichnung der Fernsehsendungen erfuellt und sein Preis im Verhältnis zum Preis der Gerätekombination unbedeutend ist .
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