Omnilex Logo
Pesquisa jurídica
Pesquisa jurídica
Corpus
Corpus
Configurações
Configurações
Decisões judiciais

ECLI:EU:C:1988:543•Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 14. Dezember 1988. # Merkur Außenhandel GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht Hamburg - Deutschland. # Währungsausgleichsbeträge - Voraussetzungen für die Erstattung. # Rechtssache 233/87.

Abrir fonte

Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 14. Dezember 1988. # Merkur Außenhandel GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht Hamburg - Deutschland. # Währungsausgleichsbeträge - Voraussetzungen für die Erstattung. # Rechtssache 233/87.

ECLI:EU:C:1988:543Eu Cjeu14 de dez. de 1988

Abrir fonte

Texto completo

Schlußanträge des Generalanwalts

Schlußanträge des Generalanwalts

++++

Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 14 . Dezember 1988 vorgetragen (*). Er hat beantragt, für Recht zu erkennen :

Im Falle der Gewährung von Währungsausgleich durch die Bundesrepublik Deutschland für den im Vereinigten Königreich zu gewährenden Währungsausgleich sind die deutschen Behörden bezueglich der Höhe des Ankunftsgewichts der Ware an die Feststellungen des britischen Zolls gebunden, und zwar sowohl an ursprüngliche Feststellungen im Kontrollexemplar als auch an deren Berichtigungen . Demgegenüber sind die Feststellungen im gerichtlichen Verfahren nach Maßgabe des mitgliedstaatlichen Prozeßrechts überprüfbar .

(*) Originalsprache : Deutsch .

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.