ECLI:EU:C:1989:96•Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 28. Februar 1989. # Philippe Lambert und andere gegen Directeur des services fiscaux de l'Orne und andere. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal de grande instance d'Argentan - Frankreich. # Mehrwertsteuer - Spielautomaten. # Verbundene Rechtssachen 317/86, 48, 49, 285, 363 bis 367/87, 65 und 78 bis 80/88.
Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 28. Februar 1989. # Philippe Lambert und andere gegen Directeur des services fiscaux de l'Orne und andere. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal de grande instance d'Argentan - Frankreich. # Mehrwertsteuer - Spielautomaten. # Verbundene Rechtssachen 317/86, 48, 49, 285, 363 bis 367/87, 65 und 78 bis 80/88.
ECLI:EU:C:1989:96Eu Cjeu28 de fev. de 1989
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Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlussanträge am 28 . Februar 1989 vorgetragen (*). Er hat folgendes beantragt :
- Was die Staatsabgabe angeht, ist die Antwort ausdrücklich im Urteil Bergandi enthalten .
- Was die Kommunalabgabe angeht, ist es Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sie dieselben Merkmale wie die Staatsabgabe aufweist; dabei ist selbstverständlich der Umstand zu berücksichtigen, daß es nach dem Urteil Bergandi nicht auf die Rechtsqualität der die Abgabe erhebende Institution - Staat oder Gemeinde - sondern auf die Struktur der Abgabe ankommt .
(*) Originalsprache : Italienisch .
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