ECLI:EU:C:1989:193•Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 12. Mai 1989. # Refinarias de Açúcar Reunidas SA (RAR) gegen Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Beihilfen für die Raffinerien von Rohzucker. # Verbundene Rechtssachen 250/86 und 11/87.
Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 12. Mai 1989. # Refinarias de Açúcar Reunidas SA (RAR) gegen Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Beihilfen für die Raffinerien von Rohzucker. # Verbundene Rechtssachen 250/86 und 11/87.
ECLI:EU:C:1989:193Eu Cjeu12 de mai. de 1989
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Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge am 12 . Mai 1989 vorgetragen (*). Er ist zu folgendem Ergebnis gelangt :
1 ) Die beiden Klagen sind für unzulässig zu erklären, und der Klägerin sind die Kosten aufzuerlegen .
2 ) Falls jedoch die Klagen - oder eine davon - für zulässig erklärt werden, ist die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, um die Informationen des Gerichtshofes über den Antrag der Klägerin auf Zahlung eines Vorschusses auf die Beihilfe für die Raffinierung zu ergänzen .
3 ) Die übrigen Argumente der Klägerin greifen nicht durch .
(*) Originalsprache : Französisch .
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