ECLI:EU:C:1979:27•Schlussanträge des Generalanwalts Warner vom 1. Februar 1979. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. # Aerosole. # Rechtssache 163/78.
Schlussanträge des Generalanwalts Warner vom 1. Februar 1979. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. # Aerosole. # Rechtssache 163/78.
ECLI:EU:C:1979:27Eu Cjeu1 de fev. de 1979
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SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS
JEAN-PIERRE WARNER
VOM 1. FEBRUAR 1979 ( 1 )
Herr Präsident,
meine Herren Richter!
In dieser Rechtssache gibt es wenig Zweckdienliches zu sagen. Die Italienische Republik räumt ein, daß sie es versäumt hat, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Durchführung der Richtlinie in Kraft zu setzen. Sie erklärt, die Verzögerung sei auf interne Schwierigkeiten zurückzuführen, doch erkennt sie an, daß die Berufung auf solche Schwierigkeiten keine Rechtfertigung dafür sein kann, daß ein Mitgliedstaat die Erfüllung einer ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtung unterläßt.
Unter diesen Umständen können Sie meines Erachtens lediglich die von der Kommission beantragte Feststellung treffen und die Italienische Republik zur Kostentragung verurteilen.
( 1 ) Aus dem Englischen übersetzt.
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