ECLI:EU:C:1963:48•Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 19. November 1963. # Goffredo Raponi gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. # Rechtssache 27-63.
Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 19. November 1963. # Goffredo Raponi gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. # Rechtssache 27-63.
ECLI:EU:C:1963:48Eu Cjeu19 de nov. de 1963
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Entscheidungsgründe
Bezüge
Tenor
Entscheidungsgründe
DIE KLAGE BETRIFFT VORNEHMLICH DIE FRAGE, OB DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE BEI DER BESETZUNG FREIER PLANSTELLEN ODER DOCH GEWISSER FREIER PLANSTELLEN DURCH BEFÖRDERUNG EINEN ERMESSENSSPIELRAUM HAT UND OB SIE EINE AUF GRUND EINER " AUSLESE " AUSGESPROCHENE BEFÖRDERUNG BEGRÜNDEN MUSS . ES STELLEN SICH ALSO FRAGEN DER AUSLEGUNG DES STATUTS, DEREN ENTSCHEIDUNG GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG HAT .
Bezüge
AUS DIESEN GRÜNDEN UND NACH ARTIKEL 95 PARAGRAPH 2 DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTSHOFES
Tenor
BESCHLOSSEN :
DIE RECHTSSACHE WIRD DEM GERICHTSHOF VORGELEGT .
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