AG Weimar, 2021-04-09, 9 F 148/21

9 F 148/21Tribunal de Primeira Instância9 de abr. de 2021

Abrir fonte

Regest

1. Der den Schulkindern an staatlichen Schulen auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.(Rn.1526) 2. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im "Pandemie"-Geschehen.(Rn.1527) 3. Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen.(Rn.1528) 4. Kinder haben einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht.(Rn.1535)

Texto completo

AG Weimar — 9 F 148/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-09

Aktenzeichen: 9 F 148/21

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 4 BGB, § 1697a BGB, Art 1 GG, Art 2 GG ... mehr

Orientierungssatz

  1. Der den Schulkindern an staatlichen Schulen auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.(Rn.1526)

  2. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im "Pandemie"-Geschehen.(Rn.1527)

  3. Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen.(Rn.1528)

  4. Kinder haben einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht.(Rn.1535)

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.