Vergabekammer Freistaat Thüringen, 2010-04-29, 250-4002.20-1374/2010-005-GRZ

250-4002.20-1374/2010-005-GRZOutro Tribunal29 de abr. de 2010

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Vergabekammer Freistaat Thüringen — 250-4002.20-1374/2010-005-GRZ — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-29

Aktenzeichen: 250-4002.20-1374/2010-005-GRZ

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Antragstellerin wird für notwendig erklärt.

Gründe

1 II. Begründung

2 Der Ergänzungsbeschluss wurde notwendig, da im Tenor dieser Ausspruch im Beschluss vom 28.04.2010 versehentlich vergessen wurde. Zwar wurde in der Begründung auf Seite 15 des Beschlusses vom 28.04.2010 Ausführungen zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten gemacht, jedoch fehlte im Tenor der korrespondierende Ausspruch.

3 Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten war auch notwendig, da es sich um ein komplexes Verfahren handelte, welches einige Fragen hinsichtlich der Auslegung von Vertragsbedingungen und anderen wesentlichen Inhalten der Vergabeunterlagen beinhaltete, bei denen auch in erheblichem Maße eine rechtliche Auseinandersetzung mit den anzuwendenden Vergabevorschriften einherging. Aus diesem Grund hatte der Ausspruch zu erfolgen.

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