projetos
L 8 SO 77/15•Landessozialgericht Sachsen-Anhalt 8. Senat, 2018-11-22, L 8 SO 77/15
L 8 SO 77/15Tribunal de Seguros Sociais / Division 822 de nov. de 2018
1. Hat ein Hilfesuchender in der Vergangenheit erhebliche Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung aufgebaut und ist dementsprechend der Vertrag gemäß § 193 Abs 6 S 4 VVG (juris: VVG 2008) zum Ruhen gebracht worden, sodass das Ruhen nicht allein mit der Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII und mit der Bewilligung von Beiträgen im Basistarif beendet werden kann, sondern die vollständige Tilgung der Schulden voraussetzt, ist (nur) der Notlagentarif als weiterer zusätzlicher Bedarf gemäß § 32 SGB XII zu berücksichtigen. (Rn.34) 2. Liegt der Bedarfszeitraum in der Vergangenheit, ist für eine Einkommensprognose und eine hypothetische Einnahmenüberschussrechnung kein Raum mehr, wenn zwischenzeitlich der - bestandskräftige - Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vorliegt. (Rn.37)
Entscheidungsdatum: 2018-11-22
Aktenzeichen: L 8 SO 77/15
ECLI: ECLI:DE:LSGST:2018:1122.L8SO77.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 41 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 24.03.2011, § 41 Abs 2 S 1 SGB 12, § 41 Abs 2 S 2 SGB 12, § 42 Nr 2 SGB 12 vom 24.03.2011, § 32 Abs 5 S 1 SGB 12 vom 20.07.2007 ... mehr
Rechtskraft: ja
Hat ein Hilfesuchender in der Vergangenheit erhebliche Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung aufgebaut und ist dementsprechend der Vertrag gemäß § 193 Abs 6 S 4 VVG (juris: VVG 2008) zum Ruhen gebracht worden, sodass das Ruhen nicht allein mit der Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII und mit der Bewilligung von Beiträgen im Basistarif beendet werden kann, sondern die vollständige Tilgung der Schulden voraussetzt, ist (nur) der Notlagentarif als weiterer zusätzlicher Bedarf gemäß § 32 SGB XII zu berücksichtigen. (Rn.34)
Liegt der Bedarfszeitraum in der Vergangenheit, ist für eine Einkommensprognose und eine hypothetische Einnahmenüberschussrechnung kein Raum mehr, wenn zwischenzeitlich der - bestandskräftige - Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vorliegt. (Rn.37)
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.