SG Magdeburg 8. Kammer, 2016-09-12, S 8 U 185/16

S 8 U 185/16Tribunal de Seguros Sociais / Chamber 812 de set. de 2016

Abrir fonte

Regest

1. Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt die Theorie von der wesentlichen Bedingung. Kausal und erheblich für die Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall ist nur diejenige Bedingung, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Gesundheitsschaden zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen hat.(Rn.32) 2. Für den anzuwendenden Beweismaßstab reicht es aus, dass der Ursachenzusammenhang hinreichend wahrscheinlich ist.(Rn.33) 3. Vom Versicherten geltend gemachte Veränderungen am Meniskus des Kniegelenks sind als Unfallfolgen nicht anzuerkennen, wenn degenerative Veränderungen des gesamten Kniegelenks als Gonarthrose Grad 3 nachgewiesen sind.(Rn.34)

Texto completo

SG Magdeburg 8. Kammer — S 8 U 185/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-12

Aktenzeichen: S 8 U 185/16

ECLI: ECLI:DE:SGMAGDE:2016:0912.S8U185.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

  1. Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt die Theorie von der wesentlichen Bedingung. Kausal und erheblich für die Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall ist nur diejenige Bedingung, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Gesundheitsschaden zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen hat.(Rn.32)

  2. Für den anzuwendenden Beweismaßstab reicht es aus, dass der Ursachenzusammenhang hinreichend wahrscheinlich ist.(Rn.33)

  3. Vom Versicherten geltend gemachte Veränderungen am Meniskus des Kniegelenks sind als Unfallfolgen nicht anzuerkennen, wenn degenerative Veränderungen des gesamten Kniegelenks als Gonarthrose Grad 3 nachgewiesen sind.(Rn.34)

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.