Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2019-06-12, 6 L 663/19

6 L 663/19Tribunal Administrativo / Chamber 612 de jun. de 2019

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Regest

1. Die vorläufige Untersagung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommt nicht in Betracht, wenn dem Antragsteller kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusteht, dessen Verwirklichung durch ein vorläufiges Absehen von der Abschiebung abzusichern wäre. (Rn.5) 2. Entscheidungen der Strafgerichte über eine Strafaussetzung zur Bewährung sind für die Frage der Wiederholungsgefahr von tatsächlichem Gewicht und stellen ein wesentliches Indiz dar. (Rn.8)

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Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 L 663/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-12

Aktenzeichen: 6 L 663/19

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 11 Abs 1 AufenthG, § 27 Abs 1 AufenthG, § 28 Abs 1 AufenthG, § 53 Abs 1 AufenthG, § 123 VwGO ... mehr

Orientierungssatz

  1. Die vorläufige Untersagung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommt nicht in Betracht, wenn dem Antragsteller kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusteht, dessen Verwirklichung durch ein vorläufiges Absehen von der Abschiebung abzusichern wäre. (Rn.5)

  2. Entscheidungen der Strafgerichte über eine Strafaussetzung zur Bewährung sind für die Frage der Wiederholungsgefahr von tatsächlichem Gewicht und stellen ein wesentliches Indiz dar. (Rn.8)

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