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2 L 294/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-06-19, 2 L 294/12
2 L 294/12Tribunal Administrativo / Câmara 219 de jun. de 2012
1) Bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten liegt die Bestimmung von Hilfskriterien im Ermessen des Dienstherrn.(Rn.18) 2) Eine Rechtspflicht des Dienstherrn bei der weiteren Auswahl unter Außerachtlassung des Rangdienstalters entscheidend allein auf die Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion abzustellen, besteht nicht.(Rn.20) 3) Aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Funktion folgt kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf vorrangige Beförderung.(Rn.22)
Entscheidungsdatum: 2012-06-19
Aktenzeichen: 2 L 294/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0619.2L294.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
Bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten liegt die Bestimmung von Hilfskriterien im Ermessen des Dienstherrn.(Rn.18)
Eine Rechtspflicht des Dienstherrn bei der weiteren Auswahl unter Außerachtlassung des Rangdienstalters entscheidend allein auf die Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion abzustellen, besteht nicht.(Rn.20)
Aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Funktion folgt kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf vorrangige Beförderung.(Rn.22)
Zu Leitsatz 1: Vergleiche BVerwG, Urteile vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - ZBR 2003, 420-421 und vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58-62; OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.09.2006 -1 W 38/06 - NVwZ-RR 2007, 402-404. (Rn.19)
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