Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2012-10-09, 10 L 875/12

10 L 875/12Tribunal Administrativo / Chamber 109 de out. de 2012

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Regest

Für die erforderliche Gewichtung des betreffenden Verkehrsverstoßes ist regelmäßig das Punktesystem des § 4 StVG i.V.m. der Anlage 13 zu § 40 FeV heranzuziehen, weil in diesem in rechtlich verbindlicher Weise eine typisierende Bewertung von Verkehrsverstößen nach dem Maße ihrer Gefährlichkeit vorgegeben wird. Dabei ist anerkannt, dass bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage gibt, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhende Umstände im Einzelfall ankommt.(Rn.8)

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Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 875/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-09

Aktenzeichen: 10 L 875/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:1009.10L875.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 40 StVG, § 31a StVZO, § 40 FeV

Orientierungssatz

Für die erforderliche Gewichtung des betreffenden Verkehrsverstoßes ist regelmäßig das Punktesystem des § 4 StVG i.V.m. der Anlage 13 zu § 40 FeV heranzuziehen, weil in diesem in rechtlich verbindlicher Weise eine typisierende Bewertung von Verkehrsverstößen nach dem Maße ihrer Gefährlichkeit vorgegeben wird. Dabei ist anerkannt, dass bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage gibt, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhende Umstände im Einzelfall ankommt.(Rn.8)

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