Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2011-01-28, 3 K 849/09

3 K 849/09Tribunal Administrativo / Câmara 328 de jan. de 2011

Abrir fonte

Regest

1. Ob ein behauptetes Darlehen oder eine sonstige rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit angeblicher Rückzahlungspflicht als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, hängt davon ab, ob die rechtsgeschäftliche Vereinbarung zivilrechtlich wirksam getroffen wurde und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen ist (im konkreten Einzelfall mangels konkreter Anhaltspunkte für eine tatsächlich bestehende Rückzahlungspflicht der Klägerin verneint).(Rn.3) 2. Vgl. den Gerichtsbescheid in dieser Sache vom 23.11.2010 - 11 K 849/09 -

Texto completo

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 849/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-28

Aktenzeichen: 3 K 849/09

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0128.3K849.09.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Ob ein behauptetes Darlehen oder eine sonstige rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit angeblicher Rückzahlungspflicht als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, hängt davon ab, ob die rechtsgeschäftliche Vereinbarung zivilrechtlich wirksam getroffen wurde und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen ist (im konkreten Einzelfall mangels konkreter Anhaltspunkte für eine tatsächlich bestehende Rückzahlungspflicht der Klägerin verneint).(Rn.3)

  2. Vgl. den Gerichtsbescheid in dieser Sache vom 23.11.2010 - 11 K 849/09 -

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.