Reinstatement after refusal of legal aid

BFH V B 87/13Bfh / Divisão 55 de mar. de 2014Inadmissible

Abrir fonte

Extraído pela Omnilex

Resumo Omnilex

The BFH held that the taxpayer’s complaint against the tax court judgment was time-barred. The one-month filing period had expired long before the complaint reached the BFH. Reinstatement was refused because the obstacle created by pending legal-aid proceedings ended with the final refusal of legal aid, after which only a short reflection period remained before the two-week reinstatement period began. Since the reinstatement request was filed only on 2013-08-06, it was out of time.

Sumário Omnilex

§ 56 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 FGO; Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe. Das unverschuldete Hindernis zur Einhaltung der Rechtsmittelfrist endet mit der unanfechtbaren Entscheidung über das PKH-Gesuch. Danach verbleibt dem Antragsteller nur eine kurze Überlegungsfrist; sodann beginnt die zweiwöchige Frist für den Wiedereinsetzungsantrag. Wird dieser erst nach Ablauf dieser Frist gestellt, ist Wiedereinsetzung zu versagen (vgl. auch die anerkannte Rechtsprechung zu den wenigen Tagen Bedenkzeit nach PKH-Ablehnung).

Texto completo

BFH — V B 87/13, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-05

Aktenzeichen: V B 87/13

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 1 FGO

Vorinstanz: vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 29. November 2012, Az: 1 K 948/09, Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Titelzeile

Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

Leitsatz

  1. NV: Nach § 56 Abs. 1 FGO ist einem Beteiligten auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.

  2. NV: Das unverschuldete Hindernis endet mit der unanfechtbaren Entscheidung über das PKH-Gesuch. Nach einer unanfechtbaren Ablehnung des Antrags auf PKH bleiben dem Antragsteller daher allenfalls noch einige wenige Tage zur Überlegung, ob er das beabsichtigte Rechtsmittelverfahren auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die Frist von zwei Wochen des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, in welcher der Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden muss.

Gründe

1 Die Beschwerde ist unzulässig. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat die Frist zur Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision versäumt. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden.

2 1. Die Monatsfrist nach § 116 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Einlegung der Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) für das am 4. Januar 2013 zugestellte Urteil des Finanzgerichts endete am 4. Februar 2013 (§ 54 FGO, § 222 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die erst am 6. August 2013 beim BFH eingegangene Beschwerde der Klägerin war mithin verspätet.

3 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist kann nicht gewährt werden.

4 a) Nach § 56 Abs. 1 FGO ist einem Beteiligten auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.

5 Es ist zwar allgemein anerkannt, dass ein Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) ein berechtigter (da unverschuldeter) Grund für die Überschreitung der Rechtsmittelfrist ist. Dabei endet aber das unverschuldete Hindernis mit der unanfechtbaren Entscheidung über das PKH-Gesuch. Nach einer unanfechtbaren Ablehnung des Antrags auf PKH bleiben dem Antragsteller daher allenfalls noch einige wenige Tage zur Überlegung, ob er das beabsichtigte Rechtsmittelverfahren auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die Frist von zwei Wochen des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, in welcher der Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden muss.

6 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits ausdrücklich entschieden, dass, wenn die beantragte PKH für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung bleibt, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die zweiwöchige Frist für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels. Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH-Beschluss vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2009, 789). Dem folgt der BFH in seiner Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 9. April 2013 III B 247/11, BFH/NV 2013, 1112; ebenso bereits zuvor BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686).

7 b) Im Streitfall wurde der Klägerin der Beschluss vom 22. März 2013 über die Ablehnung des PKH-Antrags entgegen den Angaben der Klägerin am 6. April 2013 mit Zustellungsurkunde zugestellt. Unter Berücksichtigung einer Überlegungsfrist von vier Tagen endete die Wiedereinsetzungsfrist daher am 24. April 2013. Damit war der gleichfalls am 6. August 2013 gestellte Wiedereinsetzungsantrag verspätet.

Palavras-chave

reinstatementlegal aidtime limitinadmissibilitytax appeallate filing

Extraído pela Omnilex

Questão jurídica principal

Whether the complaint against denial of leave to appeal was filed within the statutory time limit

Decisão extraída

The complaint was filed after expiry of the one-month time limit and was therefore late.

Fundamentação extraída

The tax court judgment was served on 2013-01-04; the complaint deadline expired on 2013-02-04, but the complaint reached the BFH only on 2013-08-06.

Questão jurídica principal

Whether reinstatement in the prior state could be granted after refusal of legal aid

Decisão extraída

Reinstatement was not available because the two-week application period had already expired.

Fundamentação extraída

The impediment caused by pending legal aid proceedings ends with the final refusal of legal aid. After that, only a short period for reflection remains; thereafter the two-week period for filing the reinstatement request begins. Here that period ended on 2013-04-24, while the request was filed only on 2013-08-06.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.