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BVerfG 2 BvC 63/14 ΓÇó Dismissal of an election review complaint without further reasons
BVerfG 2 BvC 63/14Bverfg / Divisão 220 de jul. de 2016Dismissed
The Federal Constitutional Court dismissed an election review complaint in summary form. It held that the complaint failed for the reasons stated in the rapporteur’s letter of 18 April 2016 and, pursuant to § 26(3) sentence 3 EuWG in conjunction with § 24 sentence 2 BVerfGG, gave no further reasons.
§ 26 Abs. 3 S. 3 EuWG i.V.m. § 24 S. 2 BVerfGG; Wahlprüfungsbeschwerde; Absehen von weiterer Begründung bei Zurückweisung: Wird eine Wahlprüfungsbeschwerde aus den bereits im Schreiben des Berichterstatters mitgeteilten Gründen als unbegründet verworfen, kann das Bundesverfassungsgericht von einer weiteren Begründung absehen. Die Normen eröffnen insoweit eine verkürzte Entscheidungsform; eine zusätzliche Darlegung ist nicht erforderlich, wenn auf die bereits bekanntgegebenen Gründe verwiesen wird.
Entscheidungsdatum: 2016-07-20
Aktenzeichen: 2 BvC 63/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160720.2bvc006314
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Spruchkörper: 2. Senat
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 18. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.