Patent nullity case: access to files for third parties

BGH X ZR 96/14Bgh / Civil Chamber 1016 de jun. de 2015Granted

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Resumo Omnilex

E. GmbH & Co. OHG sought access to the files of a patent nullity appeal case. The plaintiff requested that documents concerning its land and real estate holdings, as well as its filings requesting restriction of access, be excluded. The Federal Court of Justice granted unrestricted file access. It held that under Section 99(3) PatG, a non-party does not need to demonstrate a special interest unless a party shows a conflicting protectable interest. Here, the plaintiff neither substantiated such an interest nor specified the documents to be excluded with sufficient precision.

Sumário Omnilex

§ 99 Abs. 3 PatG; Akteneinsicht durch Nichtverfahrensbeteiligte im Nichtigkeitsberufungsverfahren; ein berechtigtes Interesse ist grundsätzlich nicht darzulegen. Die Gewährung von Akteneinsicht darf nur beschränkt werden, wenn eine Partei ein entgegenstehendes schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse substantiiert darlegt. Ein solches Interesse kann insbesondere bei der Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Betriebsinterna in Betracht kommen. Sollen nur einzelne Unterlagen von der Einsicht ausgenommen werden, bedarf es deren hinreichend konkreter Bezeichnung; pauschale oder thematisch umschriebene Ausschlüsse genügen nicht (vgl. consid. 3 f.).

Texto completo

BGH — X ZR 96/14, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-16

Aktenzeichen: X ZR 96/14

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 31 PatG, § 99 Abs 3 PatG

Vorinstanz: vorgehend BPatG München, 24. September 2014, Az: 2 Ni 11/12 (EP), Urteilnachgehend BGH, 16. August 2016, Az: X ZR 96/14, Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Titelzeile

Patentnichtigkeitsverfahren: Beschränkung der Akteneinsicht für Nichtverfahrensbeteiligte

Tenor

Der E. GmbH & Co. OHG wird Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens (5 Ni 11/12 (EP)) und die Akten des vorliegenden Berufungsverfahrens gewährt.

Gründe

1 I. Die E. GmbH & Co. OHG beantragt Einsicht in die Akten des vorliegenden Nichtigkeitsverfahrens. Die Klägerin beantragt, dass alle Unterlagen von der Akteneinsicht ausgenommen werden, die in Zusammenhang mit ihrem Grund- und Immobilienbesitz stehen. Zudem sollen ihre Eingaben ausgenommen werden, in denen die Beschränkung der Akteneinsicht beantragt werde.

2 II. Dem Antrag auf Akteneinsicht ist uneingeschränkt stattzugeben.

3 Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11 Rn. 3). Das kann nur dann erforderlich werden, wenn vonseiten der Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird. Ein solches schutzwürdiges Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 21. Januar 2013 - X ZR 49/12 Rn. 7). Sollen insoweit lediglich bestimmte Unterlagen von der Einsicht ausgenommen werden, sind diese zudem näher zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11 Rn. 4).

4 Im vorliegenden Fall fehlt es sowohl an der hinreichenden Darlegung eines schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresses als auch an einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Unterlagen, die nach dem Antrag der Klägerin von der Akteneinsicht ausgenommen werden sollen. Die Angabe, Unterlagen von der Akteneinsicht auszunehmen, die in Zusammenhang mit Grund- und Immobilienbesitz der Klägerin stehen, sowie Eingaben der Klägerin, in denen die Beschränkung der Akteneinsicht beantragt werde, lässt einen Grund für ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse nicht erkennen. Zudem bleibt mangels näherer Bezeichnung unklar, welche Unterlagen im erstgenannten Fall im Einzelnen gemeint sind.

Gröning Grabinski Hoffmann

Schuster Kober-Dehm

Palavras-chave

file accesspatent nullitythird partyconfidentialityspecificitytrade secrets

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Questão jurídica principal

Whether a non-party may inspect the files in the nullity appeal proceedings without showing a special interest

Decisão extraída

Yes. Under Section 99(3) PatG, file access by non-parties in nullity appeal proceedings does not require a separate showing of legitimate interest unless a party demonstrates conflicting protectable interests.

Fundamentação extraída

The plaintiff did not sufficiently substantiate a protectable confidentiality interest. Therefore there was no basis to restrict access.

Questão jurídica principal

Whether certain documents relating to the plaintiff's land and real estate holdings should be excluded from file inspection

Decisão extraída

No. The request was too vague and did not identify the documents with sufficient specificity, and no concrete secrecy interest was shown.

Fundamentação extraída

Documents to be excluded must be specifically designated; a general reference to materials concerning land and real estate is insufficient.

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