Patent nullity appeal: access to expert report

BGH X ZR 157/04Bgh / Civil Chamber 1030 de ago. de 2010Granted

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Resumo Omnilex

The Federal Court granted the applicants, Rechts- und Patentanwälte R. for G. Ltd., access to the patent nullity appeal file, limited to an anonymized copy of the expert report from May 2006. The Court held that under § 99(3) PatG in conjunction with § 31 PatG, third-party access in nullity appeal proceedings is governed by the file-inspection rules applicable to the Patent Office. A separate showing of a legitimate interest is not required. Such a showing becomes relevant only if the patent proprietor or equivalent opposing party substantiates a conflicting protectable interest; a mere objection is insufficient.

Sumário Omnilex

§ 99 Abs. 3 PatG i.V.m. § 31 PatG; Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Für Dritte ist die Akteneinsicht in den Berufungsakten, einschließlich des dort erstellten Sachverständigengutachtens, grundsätzlich auf formellen Antrag zu gewähren. Ein besonderes berechtigtes Interesse ist nicht נוספת erforderlich. Eine Interessenabwägung kommt erst in Betracht, wenn der Patentinhaber oder der ihm insoweit gleichzustellende Nichtigkeitskläger ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse substantiiert geltend macht; der bloße Widerspruch gegen Akteneinsicht genügt hierfür nicht (vgl. Erw. 2, 3).

Texto completo

BGH — X ZR 157/04, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-30

Aktenzeichen: X ZR 157/04

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 31 PatG, § 99 Abs 3 PatG

Vorinstanz: vorgehend BPatG München, 6. Juli 2004, Az: 1 Ni 16/03 (EU)

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Titelzeile

Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten

Tenor

Den Rechts- und Patentanwälten R. wird antragsgemäß die auf die Übermittlung einer anonymisierten Kopie des Sachverständigengutachtens vom Mai 2006 beschränkte Akteneinsicht in die Akten des Patentnichtigkeitsverfahrens X ZR 157/04 gewährt.

Gründe

1 Der Beklagte ist mit der von den Rechts- und Patentanwälten R., ... für die G. Ltd. begehrten Gewährung von Akteneinsicht in Form der Überlassung des im Berufungsverfahren erstellten Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis nicht einverstanden, die Antragstellerin habe weder ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das im Berufungsverfahren erstattete Sachverständigengutachten dargetan, noch sei ein solches Interesse ersichtlich. Dieser Einwand rechtfertigt die Verweigerung der Akteneinsicht nicht.

2 Nach § 99 Abs. 3 PatG gilt für die Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens die Regelung des § 31 PatG entsprechend, der das Recht auf Einsicht in die Akten des Patentamts betrifft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00; weitere Nachweise bei Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 in Fn. 71). Diese Regelungen sind im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden. Zu den Akten des Berufungsverfahrens gehört auch das dort erstellte Sachverständigengutachten (vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 Rn. 48 mwN in Fn. 167 und 169).

3 Die Einsicht in diese Akten ist lediglich von einem förmlichen Antrag, nicht jedoch von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig. Das kann nach dem Wortlaut des § 99 Abs. 3 PatG und der darin zum Ausdruck kommenden Wertung nur dann erforderlich werden, wenn vonseiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu BGH GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX; Keukenschrijver aaO Rn. 37) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird. Erst danach bedürfte es einer Abwägung unter den beteiligten Interessen. Die bloße Erklärung des Patentinhabers, der Akteneinsicht werde widersprochen, steht der Darlegung eines diesem entgegenstehenden schutzwürdigenden Interesses nicht gleich.

Scharen Gröning Berger

Grabinski Hoffmann

Palavras-chave

file inspectionexpert reportpatent nullity appealthird-party accesslegitimate interestbalancing of interests

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Questão jurídica principal

Whether third parties may obtain access to the expert report in the patent nullity appeal file without showing a special legitimate interest.

Decisão extraída

A formal request is sufficient; a separate showing of legitimate interest is not required unless the patent proprietor or equivalent opposing party demonstrates a conflicting protectable interest.

Fundamentação extraída

Under § 99(3) PatG in conjunction with § 31 PatG, the file-inspection rules for the Patent Office apply analogously to nullity appeal proceedings. The appellate file includes the expert report. A balancing of interests is needed only if a conflicting protectable interest is substantiated; a mere objection does not suffice.

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