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1 K 3701/21•Verwaltungsgericht Münster, 2025-04-28, 1 K 3701/21
1 K 3701/21Tribunal Administrativo28 de abr. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-28
Aktenzeichen: 1 K 3701/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2025:0428.1K3701.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Zustellung der Klage an den Beklagten, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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