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7 K 1787/20.A•Verwaltungsgericht Münster, 2024-09-11, 7 K 1787/20.A
7 K 1787/20.ATribunal Administrativo11 de set. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-11
Aktenzeichen: 7 K 1787/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0911.7K1787.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Juli 2020 verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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