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5 L 1155/23•Verwaltungsgericht Münster, 2024-02-01, 5 L 1155/23
5 L 1155/23Tribunal Administrativo1 de fev. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-01
Aktenzeichen: 5 L 1155/23
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0201.5L1155.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle des/der Leiters/Leiterin (m/w/d) des neuen Sachgebiets „Strategische Steuerung, Organisationsberatung“ – Bes.Gr. A 13 LG 2.2 LBesG NRW bzw. Entgeltgr. 13 TVöD – mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden und eine Wartefrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer für ihn negativen Auswahlentscheidung an ihn abgelaufen ist.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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