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5 K 3037/22•Verwaltungsgericht Münster, 2023-12-18, 5 K 3037/22
5 K 3037/22Tribunal Administrativo18 de dez. de 2023
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Ausschluss wegen Arbeitsunfähigkeit, Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG
Entscheidungsdatum: 2023-12-18
Aktenzeichen: 5 K 3037/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:1218.5K3037.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5 Kammer
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Ausschluss wegen Arbeitsunfähigkeit, Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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