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3 L 958/23•Verwaltungsgericht Münster, 2023-12-08, 3 L 958/23
3 L 958/23Tribunal Administrativo8 de dez. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-08
Aktenzeichen: 3 L 958/23
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:1208.3L958.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das vorläufige Rechtsschutzverfahren erster Instanz bewilligt und Rechtsanwältin H. aus N. beigeordnet, soweit er vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich Ziffer 5 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. 10. 2023 begehrt; im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2448/23 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. 10. 2023 wird hinsichtlich Ziffer 5 angeordnet; im Übrigen wird der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.
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