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1 L 382/21•Verwaltungsgericht Münster, 2021-07-28, 1 L 382/21
1 L 382/21Tribunal Administrativo28 de jul. de 2021
Einstweiliger Rechtsschutz in einem Schulaufnahmeverfahren Ein Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule besteht selbst im Falle einer unterstellt fehlerhaften Anwendung eines Aufnahmekriteriums nicht, wenn sich dieser etwaige Fehler auf die Nichtaufnahmeentscheidung nicht ausgewirkt hat.
Entscheidungsdatum: 2021-07-28
Aktenzeichen: 1 L 382/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0728.1L382.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: VwGO § 123, SchulG NRW § 46 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 3 Satz 1, Ausbildungsordnung Grundschule § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 3
Einstweiliger Rechtsschutz in einem Schulaufnahmeverfahren
Ein Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule besteht selbst im Falle einer unterstellt fehlerhaften Anwendung eines Aufnahmekriteriums nicht, wenn sich dieser etwaige Fehler auf die Nichtaufnahmeentscheidung nicht ausgewirkt hat.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
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