Verwaltungsgericht Münster, 2021-04-29, 5 K 2935/18

5 K 2935/18Tribunal Administrativo29 de abr. de 2021

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Regest

1. Zur Aufhebung von bereits erfolgten Beförderungen bei der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten, dessen Auswahl als möglich erscheint (hier: bejaht) 2. Zur Rechtswidrigkeit von im Ankreuzverfahren erstellten Regelbeurteilungen, wenn die Gesamturteilsbildung auf der schematischen Anwendung einer Gesamtpunkteskala und zudem einem Übergewicht der Befähigungs- vor den Leistungsmerkmalen beruht

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Verwaltungsgericht Münster — 5 K 2935/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-29

Aktenzeichen: 5 K 2935/18

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0429.5K2935.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Leitsätze

  1. Zur Aufhebung von bereits erfolgten Beförderungen bei der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten, dessen Auswahl als möglich erscheint (hier: bejaht)

  2. Zur Rechtswidrigkeit von im Ankreuzverfahren erstellten Regelbeurteilungen, wenn die Gesamturteilsbildung auf der schematischen Anwendung einer Gesamtpunkteskala und zudem einem Übergewicht der Befähigungs- vor den Leistungsmerkmalen beruht

Tenor

Die Ernennung des Beigeladenen zu 1. zum Leitenden S. und der Beigeladenen zu 2. zur Leitenden S1. wird mit Wirkung ab Rechtskraft dieses Urteils aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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