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6a K 3412/18.A•Verwaltungsgericht Münster, 2020-02-10, 6a K 3412/18.A
6a K 3412/18.ATribunal Administrativo10 de fev. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-10
Aktenzeichen: 6a K 3412/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0210.6A.K3412.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6a Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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