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11 K 432/22•Verwaltungsgericht Minden, 2024-05-29, 11 K 432/22
11 K 432/22Tribunal Administrativo29 de mai. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-29
Aktenzeichen: 11 K 432/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0529.11K432.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Sicherstellungsbescheide vom 29.12.2021 werden aufgehoben.
Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zur Hälfte, Kläger und Klägerin tragen jeweils ein Viertel der Verfahrenskosten.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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