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16 K 1762/21•Verwaltungsgericht Minden, 2023-10-13, 16 K 1762/21
16 K 1762/21Tribunal Administrativo13 de out. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-13
Aktenzeichen: 16 K 1762/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:1013.16K1762.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids des K. vom 18. Mai 2021 verpflichtet, der Klägerin für den Mitarbeiter X. für den Zeitraum vom 20. Juni bis zum 28. Juni 2020 eine Erstattung in Höhe von 237,51 Euro (Netto-Verdienstausfall) zuzüglich 84,88 Euro geleisteter Sozialabgaben zu bewilligen, sowie auf diesen Betrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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