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9 K 3289/18•Verwaltungsgericht Minden, 2023-04-27, 9 K 3289/18
9 K 3289/18Tribunal Administrativo27 de abr. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 9 K 3289/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0427.9K3289.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
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