Verwaltungsgericht Minden, 2022-07-22, 1 K 1689/20

1 K 1689/20Tribunal Administrativo22 de jul. de 2022

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Regest

1. § 54 Abs. 3 Alt. 3 BauO NRW vermittelt dem von dieser Regelung erfassten Per-sonenkreis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einen klagbaren An-spruch auf Anerkennung als im Einzelfall für die Aufstellung eines Brandschutz-konzepts nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignete Person.

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Verwaltungsgericht Minden — 1 K 1689/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-22

Aktenzeichen: 1 K 1689/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0722.1K1689.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: BauO § 54 Abs 3 Alt 3 BauO § 87 Abs 2 S 1 Nr 4 GewO § 36 VwGO § 113 Abs 1 S 4

Leitsätze

  1. § 54 Abs. 3 Alt. 3 BauO NRW vermittelt dem von dieser Regelung erfassten Per-sonenkreis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einen klagbaren An-spruch auf Anerkennung als im Einzelfall für die Aufstellung eines Brandschutz-konzepts nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignete Person.

Tenor

Soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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