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4 K 2492/19.A•Verwaltungsgericht Minden, 2022-03-11, 4 K 2492/19.A
4 K 2492/19.ATribunal Administrativo11 de mar. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-11
Aktenzeichen: 4 K 2492/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0311.4K2492.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Beklagte wird unter jeweiliger Aufhebung der Ziffern 1. und 3. bis 6. in den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Juli 2019 und vom 16. März 2020 verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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