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9 K 3422/19•Verwaltungsgericht Minden, 2021-07-26, 9 K 3422/19
9 K 3422/19Tribunal Administrativo26 de jul. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-26
Aktenzeichen: 9 K 3422/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0726.9K3422.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Ordnungsverfügung vom 25. September 2019 sowie der Änderungsbescheid vom 18. Oktober 2019 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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